Übersicht
Abschnitte:
1. Anwendungsbereich;
Begriffsbestimmungen
§ 1
Anwendungsbereich
§ 2
Begriffsbestimmungen
2. Allgemeine Vorschriften
§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze
§
4 Leitungsinfrastruktur
§ 5 Errichtung eines Ladepunktes
3. Zu errichtende Gebäude
§ 6 Zu errichtende
Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen
§ 7 Zu errichtende
Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen
4. Bestehende
Gebäude
§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude
mit mehr als zehn Stellplätzen
§ 9 Größere
Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit
mehr als zehn Stellplätzen
§ 10 Bestehende
Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
5. Gemischt
genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im
Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen
§ 11 Gemischt
genutzte Gebäude
§ 12
Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier
§ 13 Unternehmererklärung
§ 14
Ausnahmen
6. Bußgeld-
und Schlussvorschriften
§ 15 Bußgeldvorschriften
§ 16
Übergangsvorschriften
§ 17 Inkrafttreten

Wichtiger
Hinweis: Wir haben den Text auf diesen Seiten
aufgrund verkündeten Gesetzes verfasst.
Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Fehler. Die amtlich geltende Fassung des GEIG verkündet der
Bund im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger Verlag
Köln,
www.bundesgesetzblatt.de. Sie können diese als
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Bundesanzeiger Verlag
hier bestellen.
*
Dieses Gesetz dient der Umsetzung von
Artikel 8
Absatz 2 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/844 des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai
2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der
Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L
156 vom 19.06.2018, S. 75). Amtlicher Hinweis: Alle
zitierten DIN-Vornormen und Normen sind im
Beuth-Verlag GmbH, Berlin veröffentlicht und beim
Deutschen Patent- und Markenamt in München
archivmäßig gesichert niedergelegt.

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