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GEIG Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz

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Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG

Gesetz zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität vom 18. März 2021

© Collage: Melita Tuschinski, © Foto: Petair - Fotolia.com


 

Übersicht Abschnitte:

Aufzählung

Anwendungsbereich und Begriffe

Aufzählung

Allgemeine Vorschriften

Aufzählung

Neubauten

Aufzählung

Bestehende Gebäude

Aufzählung

Gemischt genutzte Gebäude und Vollzug

Aufzählung

Bußgeld und Schlussbestimmungen


1. Anwendungsbereich; Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen


2. Allgemeine Vorschriften

§ 3 An das Gebäude angrenzende Stellplätze

§ 4 Leitungsinfrastruktur

§ 5 Errichtung eines Ladepunktes


3. Zu errichtende Gebäude

§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als fünf Stellplätzen

§ 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als sechs Stellplätzen


4. Bestehende Gebäude

§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen

§ 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen

§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen


5. Gemischt genutzte Gebäude, Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier, Unternehmererklärung und Ausnahmen

§ 11 Gemischt genutzte Gebäude

§ 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier

§ 13 Unternehmererklärung

§ 14 Ausnahmen


6. Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 15 Bußgeldvorschriften

§ 16 Übergangsvorschriften

§ 17 Inkrafttreten

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Wichtiger Hinweis: Wir haben den Text auf diesen Seiten aufgrund verkündeten Gesetzes verfasst. Wir übernehmen keine Haftung für eventuelle Fehler. Die amtlich geltende Fassung des GEIG verkündet der Bund im Bundesgesetzblatt, im Bundesanzeiger Verlag Köln, www.bundesgesetzblatt.de. Sie können diese als Druck- oder Pdf-Version kostenpflichtig bei Bundesanzeiger Verlag hier bestellen. 

* Dieses Gesetz dient der Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 bis 6 der Richtlinie (EU) 2018/844 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Richtlinie 2012/27/EU über Energieeffizienz (ABl. L 156 vom 19.06.2018, S. 75). Amtlicher Hinweis: Alle zitierten DIN-Vornormen und Normen sind im Beuth-Verlag GmbH, Berlin veröffentlicht und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert niedergelegt.

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Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart