GEIG 2021

. GEIG 2021 - neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
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GEIG: Betroffene Gebäude und Pflichten GEIG-Startseite | GEIG-Praxishilfen | Tabelle Übersicht Pflichten

GEIG 2021: Übersicht der betroffenen Gebäude
und der Pflichten von Bauherrn und Eigentümern

Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz gilt seit 25.03.2021

© Foto: slavun - Fotolia.com

BAU-
STATUS

WOHNGEBÄUDE
(WG)

NICHTWOHNGEBÄUDE
(NWG)

GEMISCHT GENUTZTE GEBÄUDE (GGG)


Neubau


WG ab 6 Stellplätze*

GEIG § 6: Jeden Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur (Li.) ausstatten

GEIG § 12: Quartierslösung (Qul.) für mehrere Gebäude ist zulässig**


NWG ab 7 Stellplätze*

GEIG § 7: Jeden 3. Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur (Li.) ausstatten und mindestens 1 Ladepunkt (Lp.) errichten

GEIG § 12: Quartierslösung (Qul.) für mehrere Gebäude ist zulässig**


GGG mit WG- und NWG-Teil

§ 11: Je nachdem, welche Nutzung überwiegt, gelten die Neubau-Pflichten:

WG-Nutzung überwiegt.
Gebäude insgesamt
mindestens 6 Stellplätze*
§ 6: Li. für jeden Stellplatz
§ 12: Qul. zulässig**

NWG-Nutzung überwiegt.
Gebäude insgesamt
mindestens 7 Stellplätze*
§ 7: Li. für mindestens jeden 3. Stellplatz, mindestens 1 Lp.
§ 12: Qul. zulässig**

 

Bestand

 

WG ab 11 Stellplätze*
Größere Renovierung samt Parkplatz und seiner elektrischen Infrastruktur
§ 8: Li. für jeden Stellplatz
§ 12: Qul. zulässig**

NWG ab 11 Stellplätze*
Größere Renovierung samt Parkplatz und seiner elektrischen Infrastruktur
§ 9: Li. mindestens jeden 5. Stellplatz, mindestens 1 Lp.
§ 12: Qul. zulässig**

GGG ab 11 Stellplätzen insg.*
Größere Renovierung samt Parkplatz und seiner elektrischen Infrastruktur
§ 11: Je nachdem, welche Nutzung überwiegt, gelten die Pflichten im Bestand bei größerer Renovierung

WG-Nutzung überwiegt
§ 8: Jeden Stellplatz mit Li. ausstatten
§ 12: Qul. zulässig**

NWG-Nutzung überwiegt
§ 9: Li. mindestens jeden 5. Stellplatz, mindestens 1 Lp.
§ 12: Qul. zulässig**

 

NWG ab 21 Stellplätze*
§ 10: Nach 25.01.2025
1 Ladepunkt errichten

§ 12: Qul. zulässig**

NWG-Nutzung überwiegt
ab 21 Stellplätzen insg.*
§ 10: Nach 25.01.2025
1 Ladepunkt errichten

§ 12: Qul. zulässig**

 

Abkürzungen:
Li. (Leitungsinfrastruktur), Lp. (Ladepunkt), Qul. (Quartierslösung zulässig) insg. (insgesamt)

Hinweise:
* Die Stellplätze können sich entweder innerhalb des Gebäudes oder daran angrenzend befinden.
** Bauherren und Eigentümer können ihre Pflichten für räumlich im Zusammenhang stehende Gebäude als Quartierslösung erfüllen (GEIG § 12 Lade- und Leitungsinfrastruktur im Quartier).

 


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

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Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart