GEIG 2021

. GEIG 2021 - neues Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz
   Home + Aktuell
   GEG 20 23 24
   WPG Wärmeplan.
   GEIG 2021
   · Nachrichten
 · GEIG 21 Text
 
· Praxis-Dialog
 
· Praxishilfen
   EPBD EU-Richtl.
   Archiv Regeln
   Dienstleister
.
   Service + Dialog
   Premium-Login
   Zugang bestellen
   Kombi-Paket
   GEG-Newsletter
   Praxis-Hilfen
   Kontakt
   Impressum
   AGB | Datenschutz
GEIG Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz GEIG-Startseite | GEIG-Text | 5. Vollzug | > § 13

GEIG § 13 Unternehmererklärung

© Collage: Melita Tuschinski, © Foto: Petair - Fotolia.com


 

(1) Wer geschäftsmäßig an oder in einem zu errichtenden oder bestehenden Gebäude Arbeiten im Anwendungsbereich dieses Gesetzes durchführt, hat dem Eigentümer unverzüglich nach Abschluss der Arbeiten schriftlich oder elektronisch zu bestätigen, dass die von ihm durchgeführten Arbeiten diesem Gesetz entsprechen..

(2) Der Eigentümer hat die Unternehmererklärung mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Er hat die Unternehmererklärung der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

zum Anfang der Seite

Wollen Sie auf dem Laufenden bleiben?


Wichtige Hinweise:
Wir haben diese Informationen nach bestem Wissen und mit größter Sorgfalt erstellt, dennoch können sich Fehler ergeben haben. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass alle Angaben und Hinweise ohne jegliche Gewähr erfolgen. Es gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-Bedingungen.

| GEIG 2021 | GEIG 2021 Text | Nachrichten | Praxis-Dialog | Praxis-Hilfen Kontakt |

..  

.

 Home + Aktuell

© 1999-2024 | Impressum | Datenschutz | Kontakt |

.



Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien
Melita Tuschinski, Dipl.-Ing. UT Austin, Freie Architektin, Stuttgart