Wer ein
Wohngebäude errichtet, das über mehr als fünf
Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über
mehr als fünf an das Gebäude angrenzende
Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass
jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur
für die Elektromobilität ausgestattet wird.

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