An das Gebäude
angrenzende Stellplätze liegen vor, wenn der
Parkplatz, auf dem sich die Stellplätze
befinden,
-
denselben
Eigentümer wie das Gebäude hat,
-
überwiegend von
den Bewohnern oder Nutzern des Gebäudes genutzt
wird und
-
eine unmittelbare
physische oder technische Verbindung zum Gebäude
oder zu einem Gebäudeteil aufweist.

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